Deuteranomalie / Deuteranopie

Bei der Deuteranomalie handelt es sich um eine Grünsehschwäche. Unter Deuteranopie hingegen wird die Grünblindheit verstanden. In beiden Fällen handelt es sich um einen genetische bedingte Farbfehlsichtigkeit.

Verantwortlich für das Farbsehen sind die Zapfenzellen auf der Netzhaut. Dabei handelt es sich um winzige Sinneszellen auf der Netzhaut, die für das Wahrnehmen von Licht und das Erkennen von Farben verantwortlich sind.

Es wird zwischen drei verschiedenen Zapfentypen unterschieden:

S-Zapfen (Blaurezeptor), M-Zapfen (Grünrezeptor) und L-Zapfen (Rotrezeptor). Jeder dieser Zapfentypen nimmt unterschiedliche Wellenlängen des Farbspektrum und demzufolge unterschiedliche Farbtöne wahr.

Bei einer Deuteranomalie enthalten die M-Zapfen, jene die der Wahrnehmung von Grün dienen, das Opsin für die Rotrezeptoren. Unter Opsin wird der Proteinanteil eines Sehpigments bezeichnet. Die Farbe Grün kann entsprechend schlecht wahrgenommen werden. Betroffenen nehmen die Farben Grün, Gelb, Orange und Rot lediglich als Zwischenstufen mit leichten Farbunterschieden wahr.

Bei der Deuteranopie hingegen sind die Zapfen, die für das Grünsehen angelegt sind, defekt. Menschen mit einer Grünblindheit sehen statt Grün, Gelb, Orange und Rot lediglich unterschiedliche Grau-Braun-Abstufungen.

In beiden Fällen, sowohl bei der Grünblindheit, wie auch bei der Grünsehschwäche, wird der Bereich des kurzwelligen Lichts, das heißt Violett- und Blautöne, normal wahrgenommen.

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